Kinderautositz: Sicher unterwegs mit den Sprösslingen
Kindersicherungspflicht im Taxi
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern in Taxis.
Da hier jedoch das Mitführen von gebräuchlichen Kindersitzen aller Gewichtsgruppen Platzprobleme mit sich bringt, gilt eine Sonderregelung. Demnach müssen im Taxi nur Kindersitze ab 9 kg Körpergewicht, aber keine Baby-Schalen bereitgestellt werden. Es muss die Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein und es muss für mindestens ein Kind ein Sitz der Klasse 9-18 kg zur Verfügung stehen. Baby-Schalen müssen vom Fahrgast mitgebracht werden. Bei Nichtbeachtung kommt es für den Fahrer entweder zu einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro (bei Kind im Erwachsenen-Gurt) oder zum Bußgeld von mindestens 70 Euro plus 1 Punkt in Flensburg, wenn das Kind ganz ungesichert ist.
Die Sicherheit bei der Beförderung von Kindern hat bei uns höchste Priorität. Damit wir vorneweg mit Ihnen abklären können, welcher Kindersitz benötigt wird, sprechen Sie uns bitte bei der Bestellung an.